Verpackungsgesetz trifft Gastronomie

 

Auf Letztvertreiber (wie z. B. Gastronomen, Einzelhandel) kommt für To-Go-Speisen und Getränke ab 1.1.2023 eine neue Pflicht zu: Restaurants, Bistros, Cafés und weitere Letztvertreiber, die To-Go-Getränke und Take-Away-Essen anbieten, sind ab 1.1.2023 verpflichtet, für ihre To-Go-Waren in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher auch eine Mehrwegalternative anbieten. Hintergrund ist die Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) mit ihren neuen §§ 33 und 34 VerpackG, die am 3.7.2021 in Kraft getreten sind. Das VerpackG ist hier abrufbar.

 


 

Nach mehrmaligen Studium des neuen Bundesgesetz und weiterführender Kommentare (z.B. IHK Karlsruhe) verstehen wir - oder auch nicht - dass jeder Gastronom, Imbissbetreiber, Bäckerei- und Coffee-Shop mit seinem "Take-Away" Angebot ab Januar 2023 seine Waren auch in Mehrwegsystemen anzubieten hat und dabei in der Sicherstellung dieser Auflage vielfach in die Pflicht genommen wird. Dazu die wohl wichtigsten Punkte zusammengefasst

  • Alle Außer-Haus Speisen und Getränke müssen in Mehrwegsystemen angeboten werden.
  • Es dürfen keine Preisunterschiede zur Einwegverpackung entstehen.
  • Rücknahme und Ablauf solcher Pfandsysteme müssen sichergestellt werden.
  • Komplizierte Parameter auch Kleinstbetriebe in die Pflicht nehmen.
  • Mehrwegverpackungen sollen umweltfreundlicher sein, als Einwegverpackungen.
  • Es drohen Strafen bei Nichtbeachtung.

 


 

Wir sind sehr gespannt, wie das gehen soll, wenn....

  • man beim Konditor eine Geburtstagstorte bestellt?
  • zu Fasching der Karnevalsverein Erbsensuppe aus der Gulaschkanone ausgibt?
  • eine Großverpflegung bei Katastrophen, Unfällen oder Fluchtunterkünften erfolgen muss. 
  • ein kleiner Food-Truck auf 4,5 qm das Lager- & Logistikproblem lösen wird.
  • wie der Rücklauf von beschädigter, ermüdeter oder verdreckter Mehrwegverpackung erfolgen soll.
  • aus welchem Material umweltfreundliche, haltbare und gleichzeitig bezahlbare Mehrwegverpackungen wohl gemacht werden sollen.
  • der Bedarf an Spülwasser um einige Hundertmilliarden Liter in der EU steigen wird.
  • bereits jetzt schon Betriebe ihre Öffnungszeiten wegen Personalmangel verkürzen müssen.
  • wie der Kapitalbedarf für die dafür notwendigen Investitionen gedeckt wird.

 


 

Mit diesem Gesetz ist es ein wenig wie mit dem Ausstieg aus Atomenergie und Kohlekraft. Von einem frommen Wunsch getrieben fehlt es an greifbaren Alternativen und die Politik verursacht ein riesiges Chaos, das dann in der nächsten Legislaturperiode in ein durchführbares Konvolut von Ausnahmeregelungen führen wird. Nach unserer Auffassung ist die Umweltbilanz und Hygiene von Einwegverpackungen aus Papier, Zellstoff oder anderen brennbaren Naturfasern, die nach Gebrauch als Brennhilfen für die Müllverbrennung gleichzeitig einen Teil unseres Energieproblems lösen, höher und effizienter als jedes andere Mehrwegsystem.

 


  

Ist das VerpackG nicht eine große Chance für Porzellan?

(Bild: Serie Coffee to Go von Holst Porzellan/Germany)

Nein! Porzellan ist gemacht für die Ewigkeit und Sinnbild für Genuss, Tradition und Kultur. Es ist ein Werkstoff von hoher Wertigkeit und einer über Jahrhunderte reichende Nutzungsdauer. Porzellan ist aus natürlichen Rohstoffen hergestellt und frei von Korrosionen, Emissionen oder Ermüdungen. Es ist 100% hygienisch und extrem resistent gegen äußere Einwirkungen. Abgesehen von stark mechanischer Einwirkung ist Porzellan nahezu "unkaputtbar". Es ist ein Material um das schon vor Jahrhunderten die Königshäuser wegen des hohen Wertes gebuhlt haben. So entstanden bekannte Marken wie KPM, Augarten, Herend, Königlich Kopenhagen u.v.a.

Die Herstellung von Porzellan ist aufwendig, langwierig und teuer! Man kann Porzellan nicht "billig" herstellen, Kaolin, Quarz, Felspat und 1.320 °C Hitze kommen weder "billig" noch "teuer" vor. Die wohl treffendste Bezeichnung für unser Sortiment ist "Geschirr für Küche, Tisch und Tafel aus hochwertigem Porzellan."

  

(Bild: Stapelschalen von Holst Porzellan/Germany)

 

Seit 2003 fertigt Holst Porzellan Alternativen zu Einweggeschirr. Einen Teil davon haben wir am Ende dieses Blog für Sie zusammengetragen. Unser Focus und unsere Zielgruppe lagen dabei immer auf den Verbrauchern, die den Verzehr und die Darstellung von Speisen und Getränken mit dem Anspruch von Genuss und Qualität verbinden und selbst etwas dafür tun wollen, ihren biologischen Fußabdruck zu verbessern. Teilweise grenzt dabei unser Porzellan tatsächlich in die Nähe von Einweggeschirr, z.B. bei Coffee to Go Bechern.

 


 

(Bild & Bildrechte: Tip-Berlin)

 

Nach unserer Auffassung gibt es zwei Arten von Mahlzeiten:

Essen, das wir wollen und Essen das wir müssen!

Bei dem Essen das wir müssen geht es nur darum, den Hunger oder Durst möglichst schnell, günstig und effizient zu stillen. Je nach Auffassung und Geschmack ist das die Salatbox aus der Frischetheke, der Hamburger von Mc Donald´s. oder die Mantaplatte aus der Currywurstbude. Im Nachtgeschäft auf der Bierstraße dürfen das auch gerne mal Heißwürste, Buletten oder Mettbrötchen sein. Porzellan ist bei dieser Art der Nachfrage nicht von Bedeutung, kaum praktikabel, leistet keinerlei Wertschöpfung und defintiv zu teuer. 

Wer aber weiterhin glaubt, dass sich Einwegplastik durch Mehrwegplastik ersetzen lässt, ist schief gewickelt! Melamin, Plastik und andere Kunststoffe sind für heiße Speisen schädlich! Abgesehen davon sind alle Arten von Kunststoffen generell keine Alternative für umweltfreundliche Lösungen. 

 

  

 


 

Ihre Meinung zu diesem Thema ist jetzt gefragt!

So weitermachen wie bisher ist natürlich auch keine Lösung. Wir alle müssen uns bemühen, unser Leben umweltfreundlicher zu gestalten. 

  • Wie denken Sie über das VerpackG?
  • Was werden Sie tun und zukünftig ändern?
  • Haben Sie Ideen oder Vorschläge für uns?

 

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