Kennzeichnung

Kennzeichnung von Porzellan

 

Vorgeschriebene Kennzeichnung

Der Gesetzgeber schreibt die für den Gebrauch mit Lebensmitteln wichtigen Kennzeichnungspflichten konkret vor. Neben den Angaben zum Hersteller verwenden wir Hersteller und Inverkehrbringer folgende Piktogramme.

  • Lebensmitteltauglichkeit
  • Spülmaschinenfestigkeit
  • Mikrowelleneignung
  • Ofenfestigkeit
  • u.v.a.

 


 

Freiwillige Kennzeichnung

 

Besondere Eigenschaften einer Ware wie

  • Kantenschlagfestigkeit
  • Schnittfestigkeit
  • Thermoschockbeständigkeit
  • Hohes Preis-Leistungs-Verhältnis

stellen wir Hersteller und Inverkehrbringer gerne in den Vordergrund, um uns von minderwertiger Ware abzuheben.

 


 

Die Wertigkeit dieser Kennzeichnungen

 

Die Haltbarkeit und Wertigkeit dieser zugesicherten Eigenschaften sind jedoch sehr unterschiedlich zu bewerten. Der Zusatz "bestimmungsmäßiger Gebrauch" spielt dabei eine große Rolle und bietet reichlich Spielraum für Auslegungen. Wir von Holst Porzellan sind bemüht, diese nebulösen Definitionen für unsere Kunden und Endanwender klar und verständlich zu erklären und dort, wo es nötig ist, mit konkreten Daten und Fakten zu untermauern.

Unter dem Kostendruck eines sehr vergleichbaren Marktes wird derzeit so viel verschönert, verschwiegen und gemogelt, dass es quasi nach Aufklärung und Klarstellung nur so schreit! Ein niedrig (1.240 °C) gebrannter Teller kann mit sämtlichen obigen Piktogrammen ausgezeichnet werden. Trotzdem ist er für den professionellen, gewerblichen Einsatz nicht geeignet.

 

 

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