Einwegverpackungen

Bundesregierung verbietet Einwegverpackungen


Berlin im November 2020. Quelle: Deutscher Bundestag
 
Trinkhalme, Rührstäbchen für den Kaffee, Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus "Bioplastik" sowie To-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor sollen verboten werden. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Nach dem Bundestag hat am 6. November auch der Bundesrat zugestimmt.
 
 

Zum Schutz des Meeres und der Umwelt: Das Kabinett hat ein Verkaufsverbot für Wegwerfartikel aus Kunststoff verabschiedet. 

Foto: Bundesregierung

Welche Einweg-Kunststoffprodukte dürfen künftig nicht mehr verkauft werden?

Künftig nicht mehr erlaubt sind Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essensbehälter aus expandiertem Polystyrol (bekannt als Styropor).

Mit der Verordnung werden herkömmliche Einwegprodukte aus Kunststoff verboten, die aus fossilen Rohstoffen wie Rohöl hergestellt werden. Landen sie in der Umwelt und nicht in der gelben Tonne, verbleiben sie dort viele Jahrzehnte - genau wie Einweg-Plastiktüten. Verboten werden zudem Wegwerfteller oder -becher aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen. 

Der Bundestag und Bundesrat haben der Verordnung zugestimmt. Sie ist am 3. Juli 2021 in Kraft getreten.

Warum werden Kunststoff-Einwegverpackungen verboten? Was ist daran so schlecht?

Immer mehr Menschen konsumieren Essen außer Haus oder lassen es sich liefern. Einen Kaffee "to go", ein Schnitzel oder asiatische Nudeln in der Styropor-Box - ausgetrunken, aufgegessen, Verpackung weggeschmissen. Das ist bequem, aber wir verursachen damit immer mehr Müll.

Der Verpackungsmüll landet nicht selten im Park, an der Uferböschung oder bleibt am Strand liegen. Dort muss er extra aufgesammelt werden. Passiert das nicht, zerbröselt der Plastikabfall irgendwann. Aber auch kleinere Kunststoffteilchen lösen sich schließlich nicht in Luft auf. Sie werden vom Wind verweht, vom Regen in Flüsse und Seen gespült, von Vögeln aufgepickt oder von Fischen verschluckt. Mit unseren Einmal-Verpackungen schaden wir unserer Umwelt, den Tieren und letztlich auch unserer eigenen Gesundheit.

Wie viele Einwegverpackungen werden täglich in Deutschland weggeworfen?

Stündlich werden allein in Deutschland rund 320.000 Einweg-Becher verbraucht - davon laut Bundesumweltministerium bis zu 140.000 To-go-Becher. Die Abfall-Bilanz von Einweggeschirr und To-go-Verpackungen betrug im Jahr 2017 mehr als 346.000 Tonnen, ergab eine Erhebung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung. Die Menge der Kunststoffabfälle insgesamt stieg laut Umweltbundesamt zwischen 2015 und 2017 um 3,9 Prozent auf 6,15 Millionen Tonnen. Das war bisher Höchststand. Vor allem bei Getränkeverpackungen sinkt der Mehrweganteil seit Jahren. Viele Unternehmen sind jedoch im Zuge des EU-weiten Einwegkunststoffverbots inzwischen auf die Herstellung etwa von Mehrwegprodukten umgestiegen.

Gilt das Verbot nur in Deutschland? Was unternimmt die Bundesregierung noch gegen die Plastikvermüllung?

Einwegprodukte aus Kunststoff werden nicht nur in Deutschland verboten. Seit dem 3. Juli 2021 ist die Herstellung von Einwegplastik EU-weit nicht mehr erlaubt. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, Abfälle zu vermeiden und Ressourcen effizienter zu nutzen. So haben sich die Recyclingquoten seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes Anfang 2019 deutlich erhöht. Hersteller werden dafür belohnt, wenn sie recyclingfähige Verpackungen und Kunststoffe verwenden. Mit der ersten Novelle des Verpackungsgesetzes soll dem Handel ebenfalls verboten werden, leichte Plastiktüten anzubieten.

Damit Ressourcen effizienter genutzt werden, soll künftig auch die Vernichtung funktionstüchtiger Ware untersagt werden. Einweg- oder Mehrwegflaschen müssen besser markiert werden, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Entscheidung zu erleichtern, überflüssiges Plastik zu vermeiden und wiederverwertbare Produkte zu kaufen. Beide Regelungen sind Teil des neuen Gesetzes zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie.

Was tut Deutschland, um die illegale Entsorgung von Kunststoffabfällen in anderen Ländern zu stoppen?

Europäischer Plastikmüll darf nicht in anderen Ländern, in der Umwelt oder im Meer landen. Auf Ebene des Basler Übereinkommens hat Deutschland im Rahmen der EU Verschärfungen mit Blick auf die Verbringung von Kunststoffabfällen ausgehandelt. Im Zuge der Umsetzung ins Europarecht beabsichtigt die EU-Kommission, ein Verbot des Exports von ungefährlichen - aber nicht frei handelbaren - Kunststoffabfällen in Entwicklungsländer vorzuschlagen. Dies wird von der Bundesregierung unterstützt. Verpackungsabfälle von privaten Verbrauchern werden europaweit über Rücknahmesysteme wie den Grünen Punkt praktisch vollständig recycelt. Seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes werden alle Produktverantwortlichen in einem umfassendem Verpackungsregister registriert, um die Kontrolle von Exportwegen zu erleichtern.

Was kann ich selbst tun, um Plastikmüll zu vermeiden?

In vielen Supermärkten gibt es Produkte ohne Verpackung. Besonders umweltfreundliche Produkte weist das Umweltzeichen "Blauer Engel" aus. Zudem kann man den täglichen Kaffee to go in vielen Städten bereits im Pfandbecher kaufen. Auch mit dem Abfallvermeidungsprogramm von Bund und Ländern werden Ideen und Projekte gefördert, wie sich Müll vermeiden lässt. Mit Abfallberatung oder Second-Hand-Kaufhäusern haben es vor allem die Kommunen geschafft, dass Firmen, Institutionen, aber auch Bürgerinnen und Bürger sich stärker für die Abfallvermeidung engagieren.

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