2020 - Vorsicht Zollbetrug

In der Januarausgabe 2020 berichtet der Gastrospiegel über den Einsatz von Holst gegen Umgehung der Antidumpingzölle 

Es ist schon verlockend. Bis zu 36,6% Strafzölle werden auf Porzellan und keramische Geschirre mit dem Ursprung aus der Volksrepublik China erhoben. Dies übrigens auch auf die Fracht- und Transportkosten, sowie etwaige Verpackungen und Zubehör. Addiert man den Drittlands Zollsatz in Höhe von 12% hinzu, belaufen sich die Einfuhrabgaben gesamt auf knapp 50% vom eigentlichen Warenwert. 

Da kommt schon so mancher Einführer in die Versuchung, ein wenig zu mogeln! Was hier zu Lande als "ein wenig mogeln" erscheint, verwandelt sich in Brüssel beim zuständigen Ministerium zum organisierten Verbrechen und gewerbsmäßiges Bandentum. Die Zollbehörden kommen nur nicht nach, all diese Delikte entsprechend zu verfolgen. Es fehlen alleine in Deutschland mehr als 4.000 Stellen bei den zuständigen Zollbehörden. 

Am Verkauf und Vertrieb solcher Waren kann sich auch der "unbedarfte" Fachhändler schuldig machen! Das wissen leider nur die wenigstens Wiederverkäufer. Empfindliche Geldstrafen und in schweren Fällen sogar Gefängnisstrafen können die Folge sein. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, gilt auch für den Gastronomiefachhandel, bzw. alle Käufer solcher Waren.

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