Diskretion

 

Kundeneigene Produktideen, selbstentwickeltes Design, Gebrauchsmuster oder sogar patentrechtlich geschützte Formen und Details umzusetzen ist ein hochsensibles Tätigkeitsfeld. Oft gehen einer konkreten Anfrage Verschwiegenheitsvereinbarungen voraus. Für Holst Porzellan ist dies eine Selbstverständlichkeit.

Eine wichtige Eigenschaft von Holst Porzellan zum Thema Diskretion obliegt der eigenständigen Budgetplanung in der Anlaufphase.


Wir arbeiten gut, leise und vor allem diskret!

Einige unserer Mitbewerber glänzen mit langen Referenzlisten wohlklingender Namen, meist Top-Adressen oder international bekannte Marken und Unternehmen. Das ist bei Holst Porzellan anders! Viele nationale und gelegentlich auch internationale Unternehmen lassen bei uns ihr individualisiertes Porzellan anfertigen. Meist wird dieses Porzellan mit einer kundeneigenen Bodenmarke versehen und trägt so nur indirekt - bzw. unsichtbar - unseren Namen. Diese Unternehmen, oft selbst Marken oder Markenhersteller, sehen es i.d.R. nicht gerne, wenn deren Produkte, Namen oder Logos als Referenzobjekte herangezogen werden. Deshalb zeigen wir in unseren Bilddarstellungen nur einen verschwindend kleinen Teil unserer Referenzen, die alle mindestens älter als 5 Jahre sind.


Diese Diskretion im Sinne unserer Kunden ist uns sehr wichtig!

Das jährliche Volumen an kundeneigenen Produkten, Vignettenanfertigung und Sonderbau Porzellan umfasst einen erheblichen Umsatzanteil von Holst Porzellan. Gerne zeigen wir in unserem Showroom konkrete Beispiele unserer Leistungsfähigkeit aus früheren OEM-Geschäften mit entsprechenden Referenzen, aber nicht hier! Für uns ist Diskretion unverzichtbarer Bestandteil unserer Arbeit.


Verbindliche Diskretionserklärung

Alle der Holst Porzellan GmbH übergebenen Informationen, Unterlagen, Zeichnungen und Muster - zum Zwecke einer Budget- oder Angebotsermittlung - unterliegen einer freiwilligen und vollumfänglichen Diskretionsunterwerfung, soweit die als Projekt eingereichten Produktentwicklungen besondere geistige oder gestalterische Eigenarten aufweisen. Vor allem aber verpflichten wir uns, das uns eingereichte, geistige oder gestalterische Eigentum nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen und nicht etwa für eigene Produktentwicklungen heranzuziehen, oder an Dritte weiterzugeben, die den Zwecke der Nachahmung oder Missbrauch verfolgen.


Aufhebung des Diskretionsschutz

Werden wir von unserem Kunden dazu aufgefordert, Zeichnungen, Muster oder anderweitige Produktentwicklungen zum Zwecke der Kalkulation der Herstellungskosten an Dritte weiterzureichen, endet unser Diskretionseinfluss und damit auch diese Diskretionserklärung. Wir versichern jedoch, im Interesse unserer Kunden deren geistiges oder gestalterische Eigentum nach bestem Wissen und Gewissen weiter zu schützen und die Einzigartigartigkeit des Projektartikels bestmöglich zu wahren. Im Regelfall steht dafür auch eigenes Personal in den Herstellungsländern zur Verfügung.


Verschwiegenheitserklärungen Dritter

Wir bitten um Verständnis, dass wir Verschwiegenheitserklärungen Dritter nur gegen Übernahme der Kostennote eines von uns berufenen Rechtsbeistandes unterzeichnen können. Die Rechtsnormen des Patentrechtes, des Gebrauchsmusterschutz und der Europäischen Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums sind sehr kompliziert und unterliegen ferner landesspezifischen Abweichungen. Als leistungsstarker OEM-Partner sind kompetent in der Entwicklung und Herstellung keramischer Erzeugnisse, aber keineswegs in allen Gesetzen und Paragrafen rechtssicher. Sofern die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung ausdrücklich gefordert wird, ist eine Vorauszahlung für die Vertragsprüfung in Höhe von EUR 2.000, -- plus MwSt. fällig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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