Gewährleistung
Themensammlung zu Gewährleistung & Garantie
1928 - Eine Garantiezusage
Seit 1928 gibt es Porzellan aus dem Hause Holst! Was über so viele Jahre Bestand hat, muss selbstredend den Ansprüchen der Kunden und Anwender jahrzehntelang gerecht geworden sein. Deshalb geben wir unseren Garantiebedingungen den Namen 1928.
Ohne damit ein rechtliches Anerkenntnis auszusprechen, leben und arbeiten wir nach der Devise: Gut liefern kann fast jeder, zufriedenstellend Reklamationen beheben, leider nur die Wenigsten.
Doch über die Jahrzehnte unserer Arbeit mussten wir lernen, dass eine wohlwollende Kompromissbereitschaft zur Schadensbehebung auch missverstanden oder sogar ausgenutzt wird. Über die Vielzahl solcher teils fingierten Reklamationen werden wir eines Tages ein Buch bzw. einen Bildband schreiben, denn jede Reklamation und Anzeige über Qualitätsmängel wird bei uns im Hause aufbewahrt und archiviert.
Ist ein Mangel jedoch berechtigt, werden wir alles tun, um für den Schaden und die Schadensbehebung eine angemessene und zufriedenstellende Lösung zu finden. Das ist unser Garantieversprechen 1928.
Reklamationsfähigkeit des Kunden
Beurteilungsvermögen, Reklamationsvermögen und Kulanzfähigkeit eines Schadensereignis setzen aber - wie das Rechtsgeschäft des Kaufes auch - eine zweiseitige Geschäftsfähigkeit voraus! Und genau darin liegt oft das Problem. Der Kunde sollte in der Lage sein, eine Reklamation als solche zu beurteilen und Porzellan im Hinblick auf seine natürlichen Toleranzen und handwerklichen Eigenschaften kennen. In unserer Warenkunde beschreiben wir deshalb offen und unverblümt die produktionsbedingten Eigenarten der Ware, beschreiben in der Rubrik "Fehler und Merkmale" eine Vielzahl wiederkehrender Ereignisse und geben in der Rubrik "Kauf & Gebrauch" Tipps und Anleitungen zum täglichen Umgang mit dieser Ware.
Bitte nehmen Sie dieses Angebot an, bevor Sie eine Reklamation auslösen.
Gewährleistungsrahmen
Holst Porzellan haftet für die Gebrauchsfähigkeit ihrer Ware im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht.
- Die Schadensursache muss einen schadhaften Gebrauch ausschließen.
- Wesentliche Eigenschaften der Ware wurden nicht erbracht (Kataloghaftung).
- Es gilt dabei immer das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Wir haften für einen Haftpflichtschaden bis maximal 3.000.000 EUR.
- Anderslautende AGB von Käufern und Wiederverkäufern finden grundsätzlich keine Beachtung.
Gewährleistungsfall
Prüfungspflicht von Holst Porzellan
Die Gewährleistung von Porzellan unterliegt zwei grundlegenden Faktoren: Dem bedarfsgerechten Gebrauch und der Haltbarkeit. Seit Mitte 2005 lassen wir unsere Ware regelmäßig im Hinblick auf die Eignung als Lebensmittelbedarfsgegenstand von Laboren und Instituten untersuchen. Von daher können wir ausschließen, dass unsere Ware bei bedarfsgerechtem Gebrauch ein Gefahrenpotential darstellt. Damit ist unsere Ware vollständig geeignet für:
Als einzige übrigen Gefahrenpunkte bezeichnen wir damit nur noch die Veränderung der thermischen Umgebung (Kälte zu Hitze / Hitze zu Kälte) und die mechanische Belastung (Schlag/Stoß/Schock). Beide Themenbereiche haben wir im Hinblick auf ihre Handhabung in unserer Warenkunde hinreichend erläutert. Werden diese Tipps beachtet, hat Porzellan eine nahezu unbegrenzte Lebensdauer und kann bedenkenlos viele Jahre eingesetzt werden.
Prüfungspflicht des Anwenders
Durch eine Nichtbeachtung unserer Hinweise "Inbetriebnahme - der 1. Gebrauch" erlischt die Reklamationsfähigkeit vieler Mängel und Schäden. Deshalb - und damit Sie viele Jahre Spaß am Gebrauch unserer Ware haben - beachten Sie bitte diese Hinweise.
Gewährleistung im Falle der Weiter- und Nachbearbeitung
Als Hersteller von weißem Porzellan sind wir häufig auch Zulieferer für Dekorateure und Veredler, die ihrerseits unsere weiße Ware individuell veredeln. Es ist in der Vergangenheit leider schon vorgekommen, dass bei Dekorbränden unerwünschte Nebenwirkungen aufgetaucht sind (z.B. Pastabowls des Fabrikats Tognana zerbrechen bei >600 °C bzw. kochen deren Glasuren auf), die wir nicht zu verantworten haben.
Hinweis für Veredler: Deshalb und rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass jeder Veredler selbst die Eignung unserer weißen Ware testen muss, bevor mit der Dekorveredlung begonnen wird. Für jegliche Schäden, die durch, während, oder nach dem Dekorbrand entstehen, haften wir nicht! Wir sichern unserer Ware keinerlei Eigenschaften im Hinblick auf eine Weiterveredlung zu! Die unterschiedlichen Methoden der Veredlung machen diese strikte Erklärung notwendig, da wir keinerlei Einfluss bzw. Kenntnis über die verwendeten Öfen, deren Brennkurven oder über die Farben und Dekorationen haben. Gerne senden wir vor Auftragserteilung an uns entsprechende Brennprobemuster zu, damit die Eignungsprüfung unserer Ware vom Dekorateur selbst vorgenommen werden kann.
Gewährleistung für Maße und Inhalte
Porzellan aller Länder und Hersteller hat naturgegebene und produktionsbedingte Toleranzen. Daher haftet Holst Porzellan nicht für die exakte Einhaltung von Maßen und Inhalten. Mehr.