Porzellanimitate

 

 

Das Wort "Imitat" beschreibt eine Fälschung, eine Kopie als baugleiche Nachbildung eines Original, einen Nachbau oder eine Nachbildung eines Unikat, ein Plagiat als täuschende Nachbildung eines Markenprodukts oder eine Attrappe zur dekorativen Darstellung. Im vulgären Sprachgebrauch wird es auch "Abklatsch" genannt.

Gemäß der keramischen Mineralogie sind Porzellanimitate weder ein Mitglied der Gattung Steinzeug noch der Familie des Porzellans. Die fachliche und wissenschaftliche Bezeichnung von Keramik ist die Definition von Stoffen, die aus tonmineralhaltigen Rohstoffen oder Kaolin formgebend gestaltet und durch Hitze gebrannt werden. Wir zitieren die Amtliche Materialprüfstelle für Glas und Keramik: "... ein großer Teil der bei uns eingereichten Materialproben mit irreführenden Bezeichnungen von "Porzellan" sind als Porzellan-Imitat zu werten. Die Proben enthalten meist weniger als 1% Mullit. Bei unseren Untersuchungen haben wir sogar gemahlenes Fensterglas feststellen können, mit dem der Quarzanteil durch weicheres Talk substituiert worden ist...". Einfacher ausgedrückt lässt sich feststellen, dass Ersatzstoffe wie Fensterglas (Talk - Siliciumoxid u.a.) den Scherben tatsächlich durchscheinender machen, wodurch der Nichtfachmann gerne einen Bezug zum hochwertigen Bone China (Knochenporzellan) herleitet. 

Die Bezeichnung "Porzellanimitat" liegt immer dann vor, wenn die Eigenschaften, - die bei echtem Porzellan durch die Kombination des Schmelzprozesses von Kaolin, Feldspat und Quarz entstehen -, nämlich

  • Wasseraufnahme (Absorption) 
  • Transparenz (Lichtdurchlässigkeit)

durch die Beigabe minderwertiger Ersatzstoffe (z.B. geriebenes Festerglas) erzielt werden, ohne dabei z.B. die Festigkeit eines Porzellanscherbens zu erhalten. Man muss die gewöhnliche Reaktionskette aus dem Herstellungsprozess des Porzellans kennen, damit man das isolierte Ergebnis von Absorption (ohne Festigkeit) und Transparenz (ohne Mullit) als eine imitierte Eigenschaft des Porzellans werten kann, da es dem Produkt an weiteren guten Eigenschaften, die für Porzellan maßgeblich sind, fehlt. 

 


 

Zollrechtliche Hilfe bei der Imitatsbezeichnung

Die zollrechtliche Definition von Porzellan dient nicht der Bestimmung des Materials, sondern vielmehr zur Feststellung von Einfuhrabgaben aufgrund von Material- und Verwendungsverwandschaften. Wenngleich es auch im Zollrecht eigene Abhandlungen und Verordnungen z.B. über die Tarifierung von Vitreous-Porzellan gibt, so lautet am Ende der Einfuhrabgabenbescheid oft "Porzellan". Der Zoll selbst kennt eine TARIC-Nummer für die Gruppe der Porzellanimitate. 

Die zollrechliche Einstufung eines Porzellanimitats in die Tarifgruppe 69 1111 xxx berechtigt den Einführer nicht, sein Imitat im freien Verkehr des Europäischen Wirtschaftsraumes als "Porzellan" zu bezeichnen! Diesem Irrglauben unterliegen sehr viele. Sogar bedeutende Einführer und Handelsmarken in Deutschland und Europaäischen "nutzen" die zollamtliche Bezeichnung "Porzellan" zur falschen Auszeichnung und Deklaration ihrer Ware. Ob dies wissentlich oder unwissentlich erfolgt, sei dahingestellt. Jedenfalls trägt der Zoll selbst dazu bei, Nichtporzellane - also Porzellanimitate - durch die Ermangelung einer eigenen Tarifgruppe als Porzellan auf den Markt zu bringen. Dazu lesen Sie bitte den Abschnitt Warenkunde/Eigenschaften/Tarifierung. 

 

 

 

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