Kennzeichnung
Kennzeichnung von Porzellan
Vorgeschriebene Kennzeichnung
Der Gesetzgeber schreibt die für den Gebrauch mit Lebensmitteln wichtigen Kennzeichnungspflichten konkret vor. Neben den Angaben zum Hersteller verwenden wir Hersteller und Inverkehrbringer folgende Piktogramme.
- Lebensmitteltauglichkeit
- Spülmaschinenfestigkeit
- Mikrowelleneignung
- Ofenfestigkeit
- u.v.a.
Freiwillige Kennzeichnung
Besondere Eigenschaften einer Ware wie
- Kantenschlagfestigkeit
- Schnittfestigkeit
- Thermoschockbeständigkeit
- Hohes Preis-Leistungs-Verhältnis
stellen wir Hersteller und Inverkehrbringer gerne in den Vordergrund, um uns von minderwertiger Ware abzuheben.
Die Wertigkeit dieser Kennzeichnungen
Die Haltbarkeit und Wertigkeit dieser zugesicherten Eigenschaften sind jedoch sehr unterschiedlich zu bewerten. Der Zusatz "bestimmungsmäßiger Gebrauch" spielt dabei eine große Rolle und bietet reichlich Spielraum für Auslegungen. Wir von Holst Porzellan sind bemüht, diese nebulösen Definitionen für unsere Kunden und Endanwender klar und verständlich zu erklären und dort, wo es nötig ist, mit konkreten Daten und Fakten zu untermauern.
Unter dem Kostendruck eines sehr vergleichbaren Marktes wird derzeit so viel verschönert, verschwiegen und gemogelt, dass es quasi nach Aufklärung und Klarstellung nur so schreit! Ein niedrig (1.240 °C) gebrannter Teller kann mit sämtlichen obigen Piktogrammen ausgezeichnet werden. Trotzdem ist er für den professionellen, gewerblichen Einsatz nicht geeignet.