Anpassung der Händlerkonditionen

Sonderregelung GH Einkaufskonditionen

vom 16.03.2020 bis 30.04.2023 

Mit dem ersten Lockdown anlässlich der weltweiten Corona Krise am 16.03.2020 begann auch eine "Zeitenwende" für die Hotellerie, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung, sowie für alle Bereiche des Event- und Veranstaltungsgewerbes. Von einem Tag auf den anderen brachen einst florierende Wirtschaftszweige ohne Eigenverschulden zusammen und machten jegliche Budget- Absatz- und Jahrespläne zu Nichte. Vor allem der Gastronomie-Großhandel war vielerorts zu einer Bewegungslosigkeit verdammt. Wenngleich laufende Projekte und eine Zunahme des Außer-Haus-Geschäftes auch den ein- oder anderen Umsatzrückgang kompensieren konnten, hat es vor allem dem Gebrauchsgütersektor rund um den gedeckten Tisch sehr hart getroffen.

Es war selbstredend, dass wir unsere Partner und Wiederverkäufer nicht auf die Einhaltung der vereinbarten Mindestumsatzgrenzen für die bisherigen Rabattstaffeln zwingen konnten. Die wirtschaftlichen Konsequenzen daraus, vor allem aus dem Ausbleiben der Abnahme von Listungsware, haben wir stillschweigend getragen und die daraus folgenden Belastungen auf uns genommen. Mit dem Neuaufleben der Wirtschaftsleistung im Frühjahr 2021 begann dann allerdings eine kritischere Betrachtung der Umsätze und Händleraktivitäten. Aus der Fachpresse wissen Sie, dass einige Händler durch Geschäftsaufgaben verschwunden sind, andere haben den Eigentümer gewechselt und viele langjährig gewachsenen Strukturen haben sich verändert. Handel ist eben Wandel.

Den besonderen Umständen von Corona, Krieg und Krisen müssen auch wir uns stellen und manchmal ist es an der Zeit, seine Ansprüche angemessen zu reduzieren, um sich den Realbedingungen anzupassen.

Holst Porzellan/Germany versteht sich als Dienstleister und Partner des Handels. Deshalb haben wir schon zum Geschäftsjahresende 2020/2021 am 30.04.2021 unsere bisherigen Umsatzgrenzen für die Einkaufsrabattierung nicht mehr berücksichtigt.

Seit Mai 2021 scheint sich aber "die Spreu vom Weizen zu trennen". Ein Teil unserer Großhandelskunden scheint sich durch Veränderungen ebenfalls der neuen Situation gut angepasst zu haben, andere sinken weiter ab. Eines jedoch merken wir auf breiter Linie: Die Bedeutung von Kooperationen und Allianzen lässt nach und die einst gemeinsam geplanten Verkaufsaktivitäten haben richtungsweisend an Bedeutung vielfach verloren.  

Um unseren Willen einer partnerschaftlichen Kooperation mit dem Handel zu untermauern, werden wir bis zum 30.04.2023 unsere Umsatzgrenzen für die Rabattierung des Handels halbieren! 

Wir nennen das die Sonderregelung CKK - was für Corona, Krieg und Krise steht.

Soweit nicht am 01.05.2023 neuerliche Ereignisse die Rückkehr zu einer gewissen Normalität vereiteln, werden wir an diesem Tag die Einkaufsrabatte entsprechend anpassen. Bis dahin gilt der halbe Satz!

Diese Maßnahme soll den Handel davor bewahren, eine überraschende Abstufung der Einkaufskondition zu erleiden. Daraus erwächst jedoch nicht automatisch der Anspruch auf eine höhere Einstufung gemäß den halbierten Umsatzgrenzen. Gerne stimmen wir uns aber bei Überschreitung der Rabattlinien mit dem jeweiligen Handelspartner individuell ab.

Den Rabattrahmen finden Sie bitte an gewohnter Stelle im geschützten Bereich im Händlerportal, oder mit diesem Link: https://holst-porzellan.com/partner/haendler/konditionen-gh/

 

Tags: Preise

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