Regeln
Aus einigen negativen Erfahrungen der Vergangenheit herrührend, weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich auf unseren rechtlichen Standpunkt im OEM-Business hin. OEM (Original Equipment Manufacturer) bezeichnet nicht eine Importversicherung, sondern die einem Dritten zur Verfügung gestellte Entwicklungs- und Herstellungskompetenz. Wir distanzieren uns ausdrücklich von einer beabsichtigten Produktpiraterie, von Markenmissbrauch und vor allem von einer Rolle als Helfer für die Hinterziehung von Einfuhrabgaben durch eine falsche TARIC-Deklaration.
Vergleicht man den Handel von Eigenimporten mit der Klassifizierung im Fußball, spielen die Teilnehmer des OEM-Geschäftes in der Oberliga! Je höher man spielt, desto strenger werden die Regeln! Diese Regeln beziehen sich sowohl auf alle zollrechtlichen und fiskalischen als auch auf die verwendungsspezifischen Voraussetzungen, die ein Produkt erfüllen muss.
Wir sind definitiv kein Partner für die Einfuhr von Waren,
- die in Fabriken hergestellt werden, die den ILO-Kernarbeitsnormen nicht entsprechen.
- die unter falscher Zolltarifnummer oder Tarifierung eingeführt werden sollen.
- die durch unrichtige Herstellerangaben zu einer Abgabenminderung führen.
- die den gesetzlichen Voraussetzungen im Hinblick auf ihre bestimmungsmäßige Verwendung nicht entsprechen.
- die den Markenschutz fremder Dritter verletzen.
- die den Patent- oder Gebrauchsmusterschutz fremder Dritter verletzen.
- die aufgrund ihrer Art oder Aufmachung wider die guten Sitten stehen.
Wer jetzt glaubt, dass die oben genannten Ausschlussbeispiele selten sind, dem dürfen wir mit unserem Erfahrungsschatz widersprechen. Aufgrund unserer persönlichen permanenten Präsenz in den Herstellungsländern und Fabriken sehen und erleben wir fast täglich einen Betrug im Bereich Einfuhrabgaben oder nicht zutreffende Deklarationen. Da werden Waren als "Porzellan" bezeichnet, die keines sind. Da wird mit Zollnummern und Bestimmungsländern gemogelt sowie - vor allem in China - mit den Lizenznummern der Fabriken geschummelt. Ganz oben als Nummer 1 auf der Liste stehen aber nicht deklarierte Beistellungen als Bestandteil der Transaktionskosten, meist aus Unwissenheit.