Tarifierung

Tarifierung

 

Die zollrechtliche Definition von Porzellan dient nicht der Bestimmung des Materials, sondern vielmehr zur Feststellung von Einfuhrabgaben aufgrund von Material- und Verwendungsverwandschaften. Wenngleich es auch im Zollrecht eigene Abhandlungen und Verordnungen z.B. über die Tarifierung von Vitreous-Porzellan gibt, so lautet am Ende der Einfuhrabgabenbescheid auf "Porzellan". Der Zoll selbst kennt eine TARIC-Nummer für die Gruppe der Porzellanimitate.

Die Einstufung in die Tarifgruppe 69.111.xxx - zutreffend für Porzellan - kann für eine eindeutige Materialbestimmung nicht herangezogen werden, wie es einige spitzfindige Marktteilnehmer für eine falsche Deklaration ihrer Angebote missbrauchen. Die Tarifierung erfolgt ausschließlich zur Bestimmung von Ein- bzw. Ausfuhrabgaben und ist nach eigenen Angaben kein Zertifikat für "die chemische Bestimmung von Porzellan". Dem zugrundeliegend wurde 1972 die EWG-Verordnung 679-72 verabschiedet und 1991 durch das Auftauchen neuer Materialien (z.B. Vitrous) um die Verordnung 2080-91 ergänzt. Beide Verordnungen finden Sie in unserer Warenkunde unter Normen und Vorgaben. Im Wesentlichen unterscheidet sich die chemische (branchenübliche) Definition dadurch, dass der Zoll die Eigenschaften des Porzellans mit "oder" definiert und nicht wie der Chemiker mit "und":

 

  • Chemiker: Rohstoff und (+) Brenntemperatur = Porosität, Härte und Lichtdurchlässigkeit
  • Zoll: Rohstoff oder Porosität oder Härte oder Lichtdurchlässigkeit

 

Der Zoll sagt also "... unter Porzellan versteht man Hartporzellan, Weichporzellan, Biskuitporzellan (einschließlich Parian) und Knochenporzellan. Diese keramischen Erzeugnisse sind vollständig verglast, hart und auch unglasiert nicht wasserdurchlässig, weiß oder künstlich gefärbt, durchscheinend (sofern sie nicht von erheblicher Dicke sind) und nachklingend. Hartporzellan wird aus einem Gemisch von Kaolin, Quarz, Feldspat und manchmal Calciumcarbonat hergestellt. Es ist mit einer farblosen und durchsichtigen Glasur überzogen, die gleichzeitig mit dem Brennen der Masse hergestellt wird und dadurch fest mit dieser verschmolzen ist.

Weichporzellan enthält weniger Tonerde, aber mehr Kieselsäure und Flussmittel (z. B. Feldspat), während Knochenporzellan, das noch weniger Tonerde enthält, durch Beigabe von Knochenasche mit Kalziumphosphat angereichert ist und bei niedrigeren Temperaturen als Hartporzellan durchscheinend gebrannt werden kann. Die Glasur wird im Allgemeinen vor einem zweiten Brennvorgang bei noch niedrigerer Temperatur als bei Hartporzellan aufgebracht, wodurch man eine größere Verschiedenartigkeit der Verzierungen unter der Glasur erreichen kann.

 

Biskuitporzellan ist ein mattes (unglasiertes) Porzellan. Parian (manchmal auch Carrara-Porzellan genannt) ist eine Abart des Biskuitporzellans mit hohem Gehalt an Feldspat, feinkörnig und mit leicht gelblicher Tönung; sein Aussehen erinnert an parsischen Marmor, von dem sich sein Name herleitet.

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