Laboruntersuchungen
Holst Porzellan - gemacht für Lebensmittel
Seit 1997 werben wir mit dem Slogan "Porzellan von Profis für Profis". Diesen professionellen Anspruch nehmen wir vor allem bei der Einhaltung aller Hygienevorschriften und dem Unterschreiten aller Grenzwerte für gesundheitsgefährdende Stoffe sehr ernst.
Wer Gegenstände in den Verkehr bringt, die dazu bestimmt sind, dass sie mit Lebensmitteln in Berührung kommen, trägt eine große Verantwortung für seine Kunden und Anwender. Diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst und tragen große Sorgfalt, dass alle unsere Produkte den Vorgaben und Bedingungen der Lebensmittelbedarfsgegenständeverordnung (LFGB) entsprechen und an die auf- bzw. eingebrachten Lebensmittel keinerlei Schadstoffe übertragen. Dazu beauftragen wir regelmäßig neutrale Laborinstitute mit der Untersuchung unserer Produkte auf Einhaltung der Grenzwerte.
Dabei belassen wir es nicht bei einer einmaligen Untersuchung! Vor allem neue Kollektionen und Dekorware wird wiederkehrend untersucht, da sich von Herstellung zu Herstellung entscheidende Faktoren verändern können.
Das Porzellan von Holst wird stetig und regelmäßig von neutralen Instituten und Laboren im Hinblick auf die Eignung als Lebensmittelbedarfsgegenstand untersucht. Erst wenn uns das schriftliche Testat vorliegt, dass die Ware dafür geeignet ist, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, gelangt es in den Handel!
Unsere Partner dafür sind:
- TÜV-Rheinland, Köln
- SGS Global Group
- Institut Fresenius
- Bureau Veritas
- Eurofins
Getestet wird auch auf Blei und Cadmium
Im September 2020 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung erneut Stellung genommen zum Thema "Gefahr durch Blei in Porzellandekoren". Die Glasuren und Dekore enthalten teilweise Schwermetalle wie Blei oder auch Cadmium. Das Problem daran ist, dass sich solche Stoffe aus der Keramik herauslösen können.
In welchen Mengen in der Folge Schwermetalle in Lebensmittel geraten, hängt laut Bundesinstitut unter anderem von der Qualität der Glasur, der Temperatur, mit der die Keramik gebrannt wurde und der Dauer des Kontakts mit dem Geschirr ab. Die Grenzwerte für die Freisetzung von Blei und Cadmium regelt die europäische (Keramik-)Richtlinie (84/500/EWG).
Das Institut verweist darauf, dass hohe Mengen an Blei oder Cadmium aus Keramiktellern in Lebensmittel übergehen können. Es empfiehlt daher, die aktuell geltenden Grenzwerte sogar noch zu reduzieren.
So sei beispielsweise noch ungeklärt, ob nicht schon Risiken entstehen durch die Kurzzeitnutzung oder durch das Erwärmen in der Mikrowelle. Grundsätzlich dürfte die Verwendung von Produkten des täglichen Bedarfs wie Geschirr überhaupt nicht zur Schwermetallaufnahme bei Verbrauchern beitragen.
Wie hier am Beispiel der Laboruntersuchung vom 20.12.2020 der Porzellanserie "Coral" (erscheint im Frühjahr 2021) zu erkennen ist, lassen wir von Holst Porzellan unsere Geschirre freiwillig und unter höherer Kostenlast auch auf den Bleigehalt untersuchen. Somit nehmen wir unsere Verantwortung im Hinblick auf ein qualitativ gutes Porzellan sehr ernst - denn die wahre Qualität eines Geschirrs besteht nicht in seiner makellosen Optik!
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