Unter einem Auflauf versteht man ein im BACKOFEN gegartes Gericht, das unter Hitzeeinwirkung seine endgültige Verzehrreife erhält. Aufläufe können sowohl aus salzig-herzhaften oder Süßspeisen bestehen.
Diese einfache Definition erklärt, warum Auflaufschalen der Rubrik "Ofenporzellan" angehören und damit viele Voraussetzungen eines Funktionsgeschirrs erfüllen müssen. Porzellan für den sogenannten feuerfesten Gebrauch bedürfen einer dem Tafelgeschirr überlegenen Ausführung in punkto Rohstoffkomposition, Brennmethode und Formgebung von Kanten, Böden und Wandungen. Ofenfestes Porzellan und Geschirre für Backofengerichte müssen zum einen eine direkte thermische Einwirkung vertragen, Wärme aufnehmen und Hitze abgeben können. Zwar ist grundsätzlich jedes Hartporzellan feuerfest, aber eben nicht für den Gebrauch in einem Ofen geeignet. Die Glasur, als zweite Schicht auf dem Porzellanscherben, muss auf die thermische Reaktion von starker Hitze abgestimmt sein, denn die dünnen glasartigen Glasuren haben i.d.R. andere Ausdehnungskoeffizienten als der Scherben darunter.
Bis etwa 200 °C wirkt sich dies i.d.R. auf die Gebrauchseigenschaften des Auflaufporzellans nur unwesentlich aus. Im gewerblichen Bereich, in dem Temperaturen von 220 °C und mehr gefahren werden, insbesondere bei Salamandern oder Konvektomaten (Kombi-Dämpfern), sind jedoch professionelle ofenfeste Geschirre notwendig. Auf den nachfolgenden Produktseiten finden Sie jeweils eine detaillierte Beschreibung der Verwendungseigenschaften und können auf dem Register "Beratung" auch die empfohlenen Temperaturbereiche ablesen.
Grundsätzlich gilt für alle nachfolgenden Porzellanteile für den Gebrauch in Ofen und Feuer: 100% Spülmaschinenbeständigkeit, Mikrowellenbeständigkeit, robuste Scherbenausführung und plane Böden, also glatt polierte, unglasierte Stellflächen für eine ideale Wärmeaufnahme und Wärmeableitung.